Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 - Kursangebot der BRK Wasserwacht OG Aichach

§ 2 – Kursorte

§ 3 - Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme

§ 4 - Ausschluss von der Kursteilnahme aufgrund Verspätung, speziellen Verhaltens, Hausrecht

§ 5 - Zahlung der Kursgebühren

§ 6 - Akzeptanz von Zahlungsmitteln

§ 7 Anmeldung zu Kursen

§ 8 Bestätigung der Anmeldung

§ 9 Ausfallgebühren nach Zusatzvereinbarung

§ 10 Teilnahme an Kursen ohne vorherige Anmeldung Haftung für Eigentum, Gesundheit und Bildrecht

§ 11 Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern

§ 12 Beschädigung der Gesundheit

§ 13 Bildrecht Reklamation, Gerichtsstand

§ 14 Reklamationen über Dienstleistungen der BRK Wasserwacht OG Aichach, Rückerstattung von Kursgebühren

§ 15 Gerichtsstand

§ 1 - Kursangebot der BRK Wasserwacht OG Aichach

1. Alle ausgeschriebenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die BRK Wasserwacht OG Aichach vor, den Kurs  bis zum Tag des eigentlichen Kursbeginns abzusagen soweit keine besonderen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber erfolgt sind. 2. Die BRK Wasserwacht OG Aichach kann ferner einen Kurs absagen, wenn ein Kurs aus Gründen, die das BRK nicht zu vertreten hat (bspw. Ausfall eines Dozenten oder Unbenutzbarkeit des Hallenbades), nicht stattfinden kann.

3. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die BRK Wasserwacht OG Aichach sind ausgeschlossen.

§ 2 - Kursorte

Die BRK Wasserwacht OG Aichach behält sich vor, den Kursort in einen zumutbaren Umkreis des ursprünglich ausgeschriebenen Kursortes zu verlegen.

§ 3 - Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme

1. Eine erfolgreiche Teilnahme setzt das aktive Üben aller vorgestellten Maßnahmen und Übungen voraus. Dieses kann mit der Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung bestätigt werden. 2. Welche Maßnahmen aktiv von Teilnehmern zu üben sind, geht aus den zum Lehrgang gültigen Lehrunterlagen und Ausbildungsrichtlinien des DRK bzw. der Berufsgenossenschaft hervor. 3. Teilnehmer der Rettungsschwimmausbildung erhalten nach erfolgreicher Teilnahme eine entsprechende Urkunde. 4. Teilnehmer an den Schwimmkursen können während des Kurses die Leistungsabzeichen „Seepferdchen“, Deutsche Jugend- und Erwachsenenschwimmabzeichen erwerben. Diese sind jedoch nicht Ziel der Kurse und daher individuell bei entsprechender Leistung möglich. § 4 - Ausschluss von der Kursteilnahme aufgrund Verspätung, speziellen Verhaltens, Hausrecht 1. Die BRK Wasserwacht OG Aichach behält sich vor, Teilnehmer/innen von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn sich diese mehrfach derart verspäten, dass die verbleibende Anwesenheit und aktive Teilnahme nicht mehr mit einer Teilnahmebescheinigung gewürdigt werden können. In diesem Fall entscheidet die verantwortliche Kursleitung darüber. Dieser Fall ist mit einer Nichtabmeldung gleichzusetzen. 2. Die BRK Wasserwacht OG Aichach behält sich vor, Teilnehmer/innen von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn sie 1. trotz Ermahnung wiederholt fremdenfeindliche, menschenverachtende oder sexistische Äußerungen machen, eine Gefahr für andere Teilnehmer/innen darstellen (z.B. grob fahrlässiges Umgehen mit Übungsmaterial) während des Kurses eine Straftat begehen (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung), 2. trotz Ermahnung andere Tatbestände begehen, die den geregelten Ablauf den Schulung in Frage stellen, 3. in sonstiger Weise den Grundsätzen des Bayerischen Roten Kreuzes zuwiderhandeln. 3. Die verantwortliche Kursleitung hat das Recht, zu jeder Zeit des Kursbetriebs das Hausrecht auszuüben. 4. Die zum Zeitpunkt eines Ausschlusses von der weiteren Kursteilnahme bereits entrichteten Kursgebühren werden nicht zurückerstattet.

§ 5 - Zahlung der Kursgebühren

Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen nach der Zahlungsaufforderung. Sollte dies nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit der Barzahlung spätestens bei Kursbeginn. Es gelten die jeweils auf der Homepage zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kursgebühren.

§ 6 - Akzeptanz von Zahlungsmitteln

1. Aus Sicherheitsgründen werden keine 200 und 500 Euro-Banknoten akzeptiert. 2. Nicht akzeptiert werden: EC-Karte, Geldkarte, Kreditkarte, Schecks.

§ 7 - Anmeldung von Kursen

Eine Anmeldung zu Kursen kann wie folgt erfolgen: • via Internet-Anmelde-Datenbank

§ 8 - Bestätigung der Anmeldung

Die Bestätigung der Anmeldung kann wie folgt erfolgen: • telefonisch (mündliche Zusage) • per E-Mail.  Die Anmeldung wird von Seiten der Wasserwacht Ortsgruppe Aichach unter den Voraussetzungen bestätigt, dass der Teilnehmer den gestellten Anforderungen an der Kursteilnahme entspricht. Dies bezieht explizit das Mindest-Teilnahmealter zu Beginn des Kurses sowie die Mindest-Körpergröße mit ein. Bestätigt der Teilnehmer die Teilnahme nicht innerhalb von drei Tagen - er erhält hierzu eine E-Mail nach Eingang der Anmeldung - so erlischt die Anmeldung automatisch.

 § 9 - Ausfallgebühren

1. Abwesenheit an Kursen ohne vorliegende fristgerechte Abmeldung (bis 14 Werktage vor Kursbeginn) zieht die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe des zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreises nach sich. 2. Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich und/oder dritte Personen durchgeführt hat, bzw. an das Unternehmen oder den Verein, in dessen Auftrag die Person sich und/oder weitere Dritte angemeldet hat. 3. Der BRK Wasserwacht OG Aichach kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Kurs aus Gründen, die der BRK Wasserwacht OG Aichach nicht zu vertreten hat nicht stattfinden kann. §1 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

§ 10 - Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung


Ohne Anmeldung besteht kein Anspruch auf Teilnahme an anmeldepflichtigen Kursen. Die Kursleitung kann Teilnehmer, die sich nicht rechtzeitig angemeldet haben, zulassen, wenn bei Kursbeginn noch freie Plätze vorhanden sind und der Ablauf des Kurses durch die Teilnahme nicht beeinträchtigt wird.

§ 11 - Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern


Die BRK Wasserwacht OG Aichach übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe. Ist der Teilnehmer auf die Nutzung der mitgebrachten Wertgegenstände während des Kurses angewiesen (z. B. Brille; ein Mobiltelefon gehört grundsätzlich nicht dazu), beschränkt sich die Haftung der BRK Wasserwacht OG Aichach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 12 - Beschädigung der Gesundheit

1. Die BRK Wasserwacht OG Aichach übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungen steht. 2. Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 13 - Bildrecht

Mit Teilnahme am Kurs, zeigt sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin (bei minderjährigen entsprechend die Erziehungsberechtigten) einverstanden, dass Fotos (sowohl Gruppen- wie auch Porträtfotos) welche während den Kursen Aufgenommen werden, auf der Internetseite, den Social Media Seiten sowie auf Printmedien (Flyer, Zeitungsartikel u.ä.) im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung der BRK Wasserwacht OG Aichach veröffentlicht werden dürfen. Die Nutzung und Veröffentlichung der Bilder erfolgt ohne den Anspruch auf eine Bezahlung oder sonstige Entschädigung. Die Zustimmung ist unbefristet erteilt. Die Zustimmung gilt auch für die Zeit nach dem Kurs. Sie kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Der Betreiber/Verantwortliche der oben genannten Website haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen des Betreibers/Verantwortlichen den Inhalt der genannten Website für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos. Der Betreiber/Verantwortliche sichert zu, dass ohne Zustimmung des Teilnehmenden Rechte an den in das Internet eingestellten Fotos nicht an Dritte veräußert, abgetreten usw. werden.

§ 14 - Reklamation über Dienstleistungen der BRK Wasserwacht OG Aichach


Rückerstattung von Kursgebühren Reklamationen bezüglich einer von Teilnehmern empfundenen negativen Leistung der BRK Wasserwacht OG Aichach sind der BRK Wasserwacht OG Aichach - Geschäftsstelle binnen 7 Tagen nach Kursende schriftlich vorzutragen. Eine Rückerstattung nach Beginn des Kurses ist nicht möglich.

§ 15 - Gerichtsstand

Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art ist Aichach.

Datenschutz

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